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   FG Hamburg, 25.06.2009 - 4 K 329/07   

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https://dejure.org/2009,23063
FG Hamburg, 25.06.2009 - 4 K 329/07 (https://dejure.org/2009,23063)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25.06.2009 - 4 K 329/07 (https://dejure.org/2009,23063)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 4 K 329/07 (https://dejure.org/2009,23063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Tarifierung eines zu medizinischen Zwecken verwendeten Transplantats aus Kunststoff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KN Pos. 90; KN Pos. 39
    Tarifierung eines zu medizinischen Zwecken verwendeten Transplantats aus Kunststoff

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tarifierung eines zu medizinischen Zwecken verwendeten Transplantats aus Kunststoff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00

    Tarifierung; Spielzeug

    Auszug aus FG Hamburg, 25.06.2009 - 4 K 329/07
    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum harmonisierten System (HS) Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur KN, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH, Urteil vom 20.06.1996, RS. C-121/95, Slg 1996 I-3047, RZ. 13; und vom 09.12.1997, RS C-143/06, Slg 1997 I-7039, RZ. 14; BFH, Urteil vom 18.12.2001, VII R 78/00, ZFZ 2002, 203).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-143/06

    Ludwigs-Apotheke - Freier Warenverkehr - Art. 28 EG und 30 EG - Art. 11 und 13

    Auszug aus FG Hamburg, 25.06.2009 - 4 K 329/07
    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum harmonisierten System (HS) Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur KN, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH, Urteil vom 20.06.1996, RS. C-121/95, Slg 1996 I-3047, RZ. 13; und vom 09.12.1997, RS C-143/06, Slg 1997 I-7039, RZ. 14; BFH, Urteil vom 18.12.2001, VII R 78/00, ZFZ 2002, 203).
  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Spedition

    Auszug aus FG Hamburg, 25.06.2009 - 4 K 329/07
    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum harmonisierten System (HS) Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur KN, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH, Urteil vom 20.06.1996, RS. C-121/95, Slg 1996 I-3047, RZ. 13; und vom 09.12.1997, RS C-143/06, Slg 1997 I-7039, RZ. 14; BFH, Urteil vom 18.12.2001, VII R 78/00, ZFZ 2002, 203).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus FG Hamburg, 25.06.2009 - 4 K 329/07
    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum harmonisierten System (HS) Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur KN, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH, Urteil vom 20.06.1996, RS. C-121/95, Slg 1996 I-3047, RZ. 13; und vom 09.12.1997, RS C-143/06, Slg 1997 I-7039, RZ. 14; BFH, Urteil vom 18.12.2001, VII R 78/00, ZFZ 2002, 203).
  • BFH, 07.05.2002 - VII B 189/01

    Tarifierung von "Titan-Interferenz-Schrauben"

    Auszug aus FG Hamburg, 25.06.2009 - 4 K 329/07
    Insoweit folgt der Senat den Erwägungen, von denen der Bundesfinanzhof im Beschluss vom 07.05.2002 VII B 189/01, Juris, für den ähnlich gelagerten Fall von Spezialschrauben ausgegangen ist.
  • RG, 01.12.1905 - VII 41/05

    1. Verschulden der Angestellten des Unternehmers bei der Erfüllung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 25.06.2009 - 4 K 329/07
    Die ausschließliche oder hauptsächliche Verwendungseignung muss grundsätzlich im Augenblick der Zollabfertigung und auf der Grundlage durchschnittlicher Sachkunde anhand der objektiven Beschaffenheitsmerkmale der Ware erkennbar sein (vgl. BFH, Urteil vom 17.10.2006 VII 41/05, juris).
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